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   KG, 18.12.1984 - 7 W 5980/84   

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KG, 18.12.1984 - 7 W 5980/84 (https://dejure.org/1984,5079)
KG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 7 W 5980/84 (https://dejure.org/1984,5079)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 7 W 5980/84 (https://dejure.org/1984,5079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1985, 722
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 26.07.1988 - 9 W 2444/88

    Anforderungen an eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung

    Denn die angefochtene Entscheidung enthält deshalb einen neuen selbständigen Beschwerdegrund ( § 568 Abs. 2 ZPO ), weil das Landgericht die Beschwerde für unzulässig gehalten und sich mit dem Ablehnungsgesuch deshalb nicht auseinandergesetzt hat (KG MDR 1983, 60; BauR 1985, 722; Thomas-Putzo, 15. Aufl., § 568 ZPO Anm. 3 b).

    Der Verwertung der Beweisaufnahme im Hauptprozeß kann er auch sonst nicht sicher sein, da im Hauptprozeß die Ablehnung des Sachverständigen jedenfalls dann zulässig ist, wenn die Gegenpartei die von ihr behaupteten Ablehnungsgründe im Beweissicherungsverfahren noch nicht kannte (OLG Karlsruhe OLGZ 1983, 326; OLG München ZIP 1983, 1515, 1516; NJW 1984, 1048; KG BauR 1985, 722; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 63 [OLG Düsseldorf 23.08.1985 - 23 W 31/85] ).

  • KG, 01.10.1997 - 4 W 5615/97

    Ablehnung von Sachverständigen

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